Preise und Kosten

Transparente Informationen zu Kosten sind uns wichtig. In der Zahnarztpraxis Gutenberg rechnen wir nach dem offiziellen Dentotar-Tarif ab. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können.

Eine Zahnärztin in weissem Hemd, Brille und Mundschutz, die in einer zahnärztlichen Einrichtung arbeitet.

Unsere Taxpunktwerte

Die Höhe der Taxpunktwerte (TPW) beträgt:


Erwachsene

  • Zahnärztliche Leistungen (ZAZ): CHF 1.10
  • Dentalhygiene (DH): CHF 1.05


Kinder, Schüler, Lehrlinge und Studierende

  • ZAZ und DH: CHF 1.00


Sozialdienste und Versicherungen

  • ZAZ und DH: CHF 1.00

Was kostet der erste Besuch?

Für Neupatienten können beim ersten Termin folgende Leistungen anfallen:


Befundaufnahme: CHF 82.05

Zwei Röntgenbilder zur Kariesdiagnostik: CHF 42.25

Zahnreinigung (50 Minuten Dentalhygienikerin): CHF 179.45


Diese Angaben dienen zur Orientierung. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer individuellen Situation.


Verständliche Kostenschätzungen

Nach einem ausführlichen Gespräch und einer gründlichen Untersuchung erstellen wir bei Bedarf eine schriftliche Kostenschätzung. So behalten Sie jederzeit den Überblick und können in Ruhe entscheiden.


Bezahlung in der Praxis

In unserer Zahnarztpraxis können Sie einfach und zeitsparend bezahlen:


  • Barzahlung
  • Kartenzahlung (inkl. Kreditkarten und Postcard)
  • Bei direkter Bezahlung per Karte oder bar gewähren wir 2 % Rabatt*



Sie erhalten selbstverständlich eine schriftliche Rechnung oder Quittung.


* Ausnahme American Express mit 1 % Rabatt


Eine lächelnde Frau mit zurückgebundenem, dunklem Haar, die ein weisses Hemd und eine Perlenkette trägt.

Fragen zu Tarifen und Kosten

Wenn Sie Fragen zu Tarifen, Leistungen oder Abrechnung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir erklären verständlich und transparent.

Dr. med. dent. Sandra Paro Bachmann & Team

Häufige Fragen

  • Nach welchem System rechnet die Zahnarztpraxis Gutenberg ab?

    Die Praxis rechnet nach dem Dentotar-Tarif ab, dem schweizweit gültigen Tarifsystem für ambulante Zahnarztleistungen, welches seit Anfang 2018 in Kraft ist. Dieser Tarif basiert auf Taxpunktwerten (TPW), die mit einer tariflichen Punktezahl multipliziert werden, um den Behandlungspreis zu ermitteln.

  • Was sind Taxpunktwerte und wie werden sie angewendet?

    Der Taxpunktwert (TPW) ist ein in Franken festgelegter Faktor, der mit der tariflichen Punktezahl einer Leistung multipliziert wird. Für erwachsene Privatpatienten gilt ein Wert von CHF 1.10 (ZAZ) bzw. CHF 1.05 (DH für Dentalhygiene). Für Kinder, Schüler, Lehrlinge und Studenten gilt jeweils CHF 1.00.

  • Wie viel kostet ein Ersttermin als Neupatient?

    Als Orientierung: Eine Befundaufnahme kostet CHF 82.05, zwei Röntgenbilder zur Kariesdiagnostik CHF 42.25 und eine professionelle Zahnreinigung von 50 Minuten CHF 179.45. Auf Wunsch wird nach einem Erstgespräch ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt.

  • Erhalte ich vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag?

    Ja, die Praxis erstellt nach einem ausführlichen Erstgespräch und einer gründlichen Zahnkontrolle auf Wunsch einen schriftlichen Kostenvoranschlag. So behalten Patientinnen und Patienten volle Kostentransparenz und können die Behandlung informiert planen.

  • Welche Zahlungsmittel werden in der Praxis akzeptiert?

    Die Praxis akzeptiert alle gängigen Zahlungsmittel: Kreditkarten, Postcard, alle weiteren Karten sowie Barzahlung. Bei direkter Zahlung per Karte oder Bar gewährt die Praxis einen Rabatt von 2%, bei Zahlung mit American Express 1%. Auf Wunsch wird eine schriftliche Rechnung oder Quittung ausgestellt.

  • Gibt es günstigere Tarife für Kinder und Jugendliche?

    Ja. Für Kinder, Schüler, Lehrlinge und Studenten gilt ein Taxpunktwert von CHF 1.00 sowohl für zahnarztliche Leistungen (ZAZ) als auch für Dentalhygiene (DH). Damit werden Behandlungen für junge Patientinnen und Patienten zu einem vergünstigten Tarif angeboten.

  • Übernimmt die Krankenkasse (KVG) die Kosten für Zahnbehandlungen?

    Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt Zahnarztkosten nur in sehr spezifischen Ausnahmefällen, etwa bei unfallbedingten Verletzungen oder bestimmten systemischen Erkrankungen. Für die meisten Behandlungen ist eine private Zahnarzt-Zusatzversicherung relevant. Die Praxis berät gerne dazu.

  • Welcher Tarif gilt für Sozialdienste oder Versicherungsfälle?

    Für Sozialdienste und Versicherungsabrechnungen gilt ein einheitlicher Taxpunktwert von CHF 1.00, sowohl für ZAZ als auch für DH-Leistungen. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen direkt mit der entsprechenden Stelle.

  • Kann ich die Zahnarztkosten von den Steuern absetzen?

    In der Schweiz können Zahnarztkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Praxis stellt auf Wunsch eine schriftliche Rechnung oder Quittung aus, die als Steuerbeleg dienen kann. Für steuerliche Details empfehlen wir, eine Steuerberatung zu konsultieren.

  • Ist die Qualität der Behandlung trotz fairer Preise gewährleistet?

    «Qualität zu fairen Preisen» ist eines der ausdrücklichen Leistungsversprechen der Zahnarztpraxis Gutenberg. Das bedeutet höchstes fachliches Niveau, modernste Technik und biokompatible Materialien, bei gleichzeitig transparenter und nachvollziehbarer Preisgestaltung.